Die bisherige Versicherung ist die erste Anlaufstelle
Aufenthaltsrecht, Zuständigkeit für die Krankenversicherung und steuerliche Ansässigkeit folgen unterschiedlichen Regeln. Wohnungseigentum oder eine Auslandsrente klären diese Fragen nicht automatisch. Beschreiben Sie Ihrer bisherigen Versicherung Ihren tatsächlichen Wohnort, sämtliche Rentenstaaten und eine mögliche Erwerbstätigkeit. Bitten Sie um eine schriftliche Auskunft zur Zuständigkeit und zum Beginn.
Legen Sie diese zu Ihren Aufenthaltsunterlagen. Auch die Übergangszeit bis zur bulgarischen Registrierung muss versichert sein.
Quellen: Your Europe — health insurance when living abroad · Your Europe — residence rights for pensioners
Wer S1 erhalten kann
Nach den EU-Koordinierungsregeln können Rentner S1 erhalten, wenn sie außerhalb des für ihre Gesundheitsversorgung zuständigen Staates wohnen. Mehrere Renten sind relevant: Eine Rente aus dem Wohnstaat kann die Zuständigkeit verändern, wenn daraus dort ein Versorgungsanspruch entsteht. Auch Erwerbstätigkeit kann das zuständige System ändern.
Ein vorzeitiger Ruhestand aus Ersparnissen oder allein eine private Rente begründen nicht automatisch S1. Lassen Sie Ihre konkrete Situation einschließlich möglicher Abkommen mit Nicht-EU-Staaten prüfen. Kündigen Sie einen bestehenden Schutz erst nach verbindlicher Klärung.
Vom Formular zur nutzbaren Versorgung
- Beantragen Sie S1 bei der zuständigen Stelle und prüfen Sie den Beginn.
- Erfragen Sie bei der RZOK Burgas Ausweis-, Adress- und Registrierungsunterlagen.
- Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.
- Wählen Sie einen Vertrags-Hausarzt und klären Sie Überweisungen und Dauermedikamente.
Die RZOK führt eine Außenstelle in Nessebar auf. Ob diese S1 bearbeitet, geht daraus nicht hervor; fragen Sie vor der Anfahrt nach. Nehmen Sie Kopien mit und behalten Sie Originale, soweit die Behörde nichts anderes verlangt.
Quellen: NHIF — international affairs and GP registration · NHIF — Burgas regional office
Kassenleistung, Eigenanteile und private Extras
Die Registrierung eröffnet Versorgung nach den Regeln für bulgarische Versicherte. Daraus folgen weder die Übernahme jeder Behandlung noch Kostenfreiheit bei jedem Anbieter. Klären Sie Vertragsleistung, Überweisung, Eigenanteile, Medikamentenerstattung und private Zusatzleistungen vor einer geplanten Behandlung.
Für eine Erkundungsreise dient die EHIC einem anderen Zweck: medizinisch notwendiger Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts zu den öffentlichen Bedingungen. Sie ersetzt keine Reiseversicherung für private Behandlung oder Rücktransport. Für gezielt geplante Auslandsbehandlung gelten eigene Genehmigungsregeln.
Quellen: NHIF — international affairs and GP registration · European Commission — using EHIC in Bulgaria
Wenn S1 nicht möglich ist
Erfragen Sie bei NHIF beziehungsweise NRA, welche bulgarischen Versicherungspflichten sich aus Ihrem Aufenthalts- und Erwerbsstatus ergeben. Bei privatem Schutz sollte das Angebot Alter, Vorerkrankungen, ambulante und stationäre Versorgung, Medikamente, Jahresgrenzen und Verlängerung enthalten. Lassen Sie die Aufenthaltsbehörde die Eignung der Police für Ihren Antrag bestätigen.
Planen Sie selbst zu zahlende Leistungen zusätzlich ein. Vergleichen Sie Jahresprämien und erwartete Eigenkosten in Ihrem Lebenshaltungsbudget. Die Verlängerungsbedingungen sind ebenso wichtig wie der Einstiegspreis.
Quellen: Your Europe — health insurance when living abroad · Your Europe — residence rights for pensioners
Nützliche Kontakte
RZOK Burgas — EU-Versicherungsrechte
S1-Registrierung und zuständige Dienststelle erfragen.
Park Ezero, Burgas 8018
Offizielle Angaben ansehen ↗Kontaktangaben aus den verlinkten Quellen. Termine, Sprache und Kosten vereinbaren Sie direkt mit dem Anbieter.
Ihre nächsten Schritte
- Listen Sie alle Renten und jede Erwerbstätigkeit auf.
- Lassen Sie den Anspruch schriftlich bestätigen.
- Klären Sie die Registrierung mit der RZOK Burgas.
- Bewahren Sie die Bestätigung auf und wählen Sie einen Hausarzt.
- Prüfen Sie Eigenanteile für Ihre konkrete Behandlung.
Quellen & hilfreiche Links (5)
- Your Europe — health insurance when living abroad (geprüft 2026-10-15)
- European Commission — using EHIC in Bulgaria (geprüft 2026-10-15)
- Your Europe — residence rights for pensioners (geprüft 2026-10-15)
- NHIF — international affairs and GP registration (geprüft 2026-10-15)
- NHIF — Burgas regional office (geprüft 2026-10-15)
Allgemeine Informationen, keine persönliche Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Klären Sie Ihre Situation mit dem jeweiligen Anbieter und qualifizierten Fachleuten.