Mit der steuerlichen Ansässigkeit beginnen
Bei bulgarischer Steueransässigkeit ist grundsätzlich das Welteinkommen erfasst, bei Nichtansässigkeit Einkommen aus bulgarischen Quellen. Zu den nationalen Kriterien zählen mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten und der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Bei bulgarischer ständiger Anschrift besteht eine Ausnahme, wenn der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt. Bei Doppelansässigkeit ist das einschlägige DBA anzuwenden.
Dokumentieren Sie Tage und Bindungen in beiden Staaten. Lassen Sie den steuerlich wirksamen Umzugszeitpunkt vor Depotverkäufen oder Kapitalauszahlungen klären. Die Aufenthaltsregistrierung ist ein eigenes Verfahren.
Steuersätze gehören zu einer Einkunftsart
Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt 10 % auf die jeweilige steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, nicht auf jeden Geldeingang. Dividenden unterliegen grundsätzlich 5 % Endsteuer. Bei ausländischen Dividenden können eigene bulgarische Erklärung und Zahlung erforderlich sein; Entlastung oder Anrechnung hängen vom Fall und DBA ab. Bewahren Sie Bruttobeträge, Quellensteuer und Zahlungsdaten auf.
Übertragen Sie diese Sätze nicht auf jede Rente. Rentenart und DBA-Zuordnung verlangen eine eigene Prüfung. Erwerbs- und Geschäftstätigkeit können zusätzlich Sozialversicherungspflichten auslösen.
Quellen: NRA — personal income tax · NRA — dividends
Aktien und ETFs: wann Gewinne steuerfrei sein können
Für private Anleger kann Artikel 13 Absatz 1 Nummer 3 Gewinne aus qualifizierten Aktien- und Fondsanteilsverkäufen befreien. Ein ETF mit der rechtlichen Struktur eines geeigneten Organismus für gemeinsame Anlagen kann darunterfallen, wenn auch der Verkauf die Marktbedingungen erfüllt. Die Bezeichnung ETF allein genügt nicht; Dividenden und Ausschüttungen sind gesondert einzuordnen.
Dieser Weg umfasst geeignete Instrumente, die an einem EU-/EWR-regulierten Markt im gesetzlichen Sinn verkauft werden. Seit 1. Januar 2026 sind qualifizierte Geschäfte an Wachstumsmärkten dauerhaft in die Definitionen aufgenommen; sie ersetzen die frühere, bis Ende 2025 befristete Regelung. Ein Wachstumsmarkt benötigt den entsprechenden Rechtsstatus. Ein gewöhnliches multilaterales Handelssystem ist nicht automatisch ein solcher Markt.
Broker-Sitz, Fondsdomizil, Handelswährung und Sitz der enthaltenen Unternehmen belegen den Ausführungsplatz nicht. Ein geeigneter Fonds mit US-Aktien, der an einem qualifizierten EU-/EWR-Handelsplatz verkauft wird, ist anders zu beurteilen als ein Verkauf an einer US-Börse. Ein US- oder britischer Handelsplatz erfüllt diese Marktbefreiung nicht schon durch seine örtliche Beaufsichtigung. Außerbörsliche Ausführung, CFDs, Kryptowerte und andere nicht qualifizierte Geschäfte können steuerpflichtige Gewinne erzeugen.
Bewahren Sie rechtliche Fondseinordnung, ISIN und Abrechnung mit tatsächlichem Handelsplatz und Segment auf. Prüfen Sie dessen Zulassungsstatus. Für qualifizierte Fondsrücknahmen und Übernahmeangebote bestehen eigene gesetzliche Wege; ein Brokerverkauf ist nicht mit der Rücknahme durch den Fonds gleichzusetzen.
Quellen: NRA — sale of property and financial assets · NRA — Personal Income Tax Act, 2026 consolidated publication · NRA — Corporate Income Tax Act, market definitions §1 points70/70a · Bulgarian Parliament — Markets in Financial Instruments Act, Article152
Bankzinsen und Broker-Guthaben unterscheiden
Die NRA nennt eine Befreiung für qualifizierte Einlagenzinsen bei Banken mit Sitz in EU oder EWR. Übertragen Sie dies nicht auf sämtliche Broker-Guthaben, Geldmarktfonds, Anleihen oder Zinsen eines Nichtbank-Anbieters. Rechtlicher Zahler, Konto und Instrument bestimmen die Behandlung; nicht befreite Zinsen können zur jährlichen Steuerbemessungsgrundlage gehören.
Bitten Sie den Anbieter um eine Bescheinigung zu Produkt und Zahler. Die App-Bezeichnung Zinsen oder Guthabenrendite reicht zur steuerlichen Einordnung nicht aus.
Quellen: NRA — interest income
Verkauf und laufende Immobilienabgaben
Für Privatpersonen außerhalb gewerblichen Handels beschreibt die NRA pro Steuerjahr eine Befreiung für eine Wohnimmobilie nach mehr als drei Jahren Besitz sowie bis zu zwei Immobilien nach mehr als fünf Jahren. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gibt es nach mehr als fünf Jahren eine eigene Regel ohne Stückzahlbegrenzung. Erwerbs- und Verkaufsdatum sind entscheidend. Andere Verkäufe können steuerpflichtig sein.
Nessebars Verordnung 14 legt 3 % Erwerbsteuer auf die gesetzliche Übertragungsbemessungsgrundlage fest, grundsätzlich den höheren Betrag aus Kaufpreis und Steuerbewertung. Die jährliche Immobiliensteuer beträgt 2,2‰ (0,22 %) des Steuerwerts, nicht des Marktpreises. Für einen qualifizierten Hauptwohnsitz gilt eine per Erklärung beanspruchte Ermäßigung von 50 %; bei mehreren erklärten Hauptwohnungen entfällt sie. Bei beispielhaften 50.000 € Steuerwert sind das jährlich 110 €, ermäßigt 55 €. Müll-, Komplex- und Kaufnebenkosten kommen hinzu.
Quellen: NRA — sale of property and financial assets · Nessebar Municipal Council — Ordinance14, Articles18,21,22,41,42 · Ministry of Finance — property acquisition tax · Ministry of Finance — current local taxes legislation
Diese Unterlagen braucht Ihre Beratung
Nehmen Sie Wohnsitzverlauf, Rentenverträge, Depotjahresauszüge, Erwerbsurkunden und ausländische Steuerbescheide mit. Bitten Sie um eine schriftliche Übersicht je Einkunftsart: Besteuerungsstaat, nationale Befreiung, DBA-Artikel, Erklärungspflicht und Nachweise für Anrechnung oder Erstattung. Klären Sie aktuelle Fristen und Währungsregeln direkt.
Dies ist ein allgemeiner Überblick, keine persönliche Steuer- oder Anlageberatung. Eine Prüfung vor größerer Auszahlung oder Veräußerung ist hilfreicher als eine nachträgliche Korrektur.
Quellen: NRA — personal income tax · NRA — resident and non-resident individuals
Nützliche Kontakte
Nationale Einnahmenagentur NRA — Informationszentrum
Bulgarische Einordnung, Formulare und zuständige Dienststelle erfragen.
+359 2 9859 6801
[email protected]
Kontaktangaben aus den verlinkten Quellen. Termine, Sprache und Kosten vereinbaren Sie direkt mit dem Anbieter.
Ihre nächsten Schritte
- Prüfen Sie die Ansässigkeit in beiden Staaten.
- Ordnen Sie jede Einkunftsart gesondert ein.
- Bewahren Sie Handelsplatz- und Quellensteuernachweise auf.
- Prüfen Sie Haltedaten vor einem Immobilienverkauf.
- Erfragen Sie die aktuellen kommunalen Abgaben.
Quellen & hilfreiche Links (11)
- NRA — dividends (geprüft 2026-10-15)
- NRA — interest income (geprüft 2026-10-15)
- Ministry of Finance — property acquisition tax (geprüft 2026-10-15)
- Ministry of Finance — current local taxes legislation (geprüft 2026-10-15)
- NRA — personal income tax (geprüft 2026-10-15)
- NRA — resident and non-resident individuals (geprüft 2026-10-15)
- NRA — sale of property and financial assets (geprüft 2026-10-16)
- NRA — Personal Income Tax Act, 2026 consolidated publication (geprüft 2026-10-16)
- NRA — Corporate Income Tax Act, market definitions §1 points70/70a (geprüft 2026-10-16)
- Bulgarian Parliament — Markets in Financial Instruments Act, Article152 (geprüft 2026-10-16)
- Nessebar Municipal Council — Ordinance14, Articles18,21,22,41,42 (geprüft 2026-10-16)
Allgemeine Informationen, keine persönliche Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Klären Sie Ihre Situation mit dem jeweiligen Anbieter und qualifizierten Fachleuten.